Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunststoffverarbeitung Schneppenheim GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ohne Ausnahme für alle Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Unternehmens Kunststoffverarbeitung Schneppenheim GmbH, Schlehenweg 11 in 50259 Pulheim in bereits bestehender sowie in künftiger Geschäftsverbindung. Unsere ABG gelten ebenso für Dienst- und Konstruktionsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Vertrages sind. Die Geltung der AGB unserer Vertragspartner schließen wir ausdrücklich aus, Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge sollen schriftlich bestätigt werden. Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge haben in Textform zu erfolgen.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Stückzahlen oder sonstige Leistungsdaten sollten in schriftlicher oder in elektronischer Form festgehalten werden.
§ 3 Urheber-und Nutzungsrechte
Bei Bestehen von Urheberrechten wird zugesichert, dass unser Vertragspartner im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung von Aufträgen Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet ausschließlich unser Vertragspartner. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und die notwendigen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
§ 4 Ausführungsunterlagen und Arbeitsmittel
4.1 Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart auf seine Kosten wünscht. Für die vom Kunden eingesandten Ausführungsunterlagen und Arbeitsmittel aller Art übernehmen wir im Falle des Untergangs oder der Beschädigung keine Haftung, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder wir eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, nur virenfreie Datenträger an uns zu übersenden bzw. zu übergeben und von allen Datenträgern zuvor Sicherheitskopien angefertigt zu haben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Datenträger von uns zusätzlich mittels einer handelsüblichen Software auf das Vorhandensein von Virenprogrammen überprüft wird. Weist ein Datenträger Virenprogramme auf, so kann er nicht weiterbearbeitet werden. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden. Sollte trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ein Computervirus Schäden an unserer EDV bzw. den Datenbeständen verursachen, so ist der Kunde als Übersender des Datenträgers für solche Schäden ersatzpflichtig.
§ 5 Preise
5.1 Die im Angebot enthaltenen Preise gelten unter Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben 14 Tage ab deren Datum. Maßgebend sind die von uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinen-Stillstandes werden gesondert berechnet.
5.2 Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Transport.
5.3 Haben sich nach Vertragsabschluss die Kosten für Material, Lohn oder sonstige Kosten, die Grundlage der Preisgestaltung gewesen sind, geändert, berechtigt uns dies zu einer Preisanpassung.
§ 6 Lieferungen und Leistungen
6.1 Verbindliche Liefertermine sowie Lieferfristen sind schriftlich festzuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, beginnen Lieferfristen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- sowie Planungsbeistellung.
6.2 Verzögern Ereignisse höherer Gewalt, rechtmäßige Streiks, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Unternehmers oder seiner Lieferanten die von uns geschuldete Leistung, sind wir dazu berechtigt, unsere Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
6.3 Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder für den Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6.4 Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Ware am Bestimmungsort abzuladen oder dabei behilflich zu sein. Dies gilt auch für Fahrer von Transportunternehmen, welche wir mit der Lieferung beauftragen. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen bzw. Einlagern mitwirken, handeln diese auf Risiko des Kunden und nicht als Erfüllungsgehilfen der Kunststoffverarbeitung Schneppenheim GmbH.
6.5 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sofern nicht eindeutige Anweisungen vom Kunden vorliegen, wählen wir ohne Übernahme einer Haftung die Versandart nach bestem Ermessen. Porto und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten für besondere Versandarten (Eilboten, Einschreiben, Taxi, Gefahrgut, etc.) werden in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit der ordnungsgemäßen Verladung in das Transportmittel auf den Käufer über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eindeckt, die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus §§ 433 ff BGB entgegenzunehmen. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen unverzüglich durch Vermerk auf Lieferschein, Stückliste oder Frachtbrief erfolgen. Ansprüche sind direkt, gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen oder der handelsüblichen, branchenüblichen o.ä. Fristen, geltend zu machen.
6.6 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Für die Qualität und die Ausführung sind die Beschreibungen der vereinbarten Beschaffenheit maßgeblich. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung, nicht als Beschaffenheitsgarantie.
7.2 Ab Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text sowie für die Freiheit der Entwürfe von Rechten Dritter (vgl. §3 Urheber- und Nutzungsrechte). Der Kunde trägt ebenfalls das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit seiner Werbung. Wir haften nicht für die Richtigkeit der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen oder die Schutz- sowie Eintragungsfähigkeit der von uns gelieferten Entwürfe, Zeichnungen, etc. Eine werbliche Beratung ist mit unserer Gestaltungs- und Vervielfältigungstätigkeit nicht verbunden. Wenn wir für die Erfüllung eines Auftrags Fremdleistungen in Anspruch nehmen, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht unsere, sondern Ihre Erfüllungsgehilfen, wenn dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7.3 Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.
7.4 Offensichtliche Mängel müssen spätestens 2 Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
7.5 Ist der Auftrag für beide Vertragspartner ein kaufmännisches Geschäft treten die Regelungen des § 377 HGB in Kraft.
7.6 Werden berechtigte Mängelrügen erhoben, haben wir zunächst das Recht die mangelhaften Liefergegenstände nach zu erfüllen oder dem Kunden gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Beseitigung der Mängel nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt.
7.7 Unwesentliche sowie zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, behalten wir uns vor, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
7.8 Abweichungen in den Abmessungen sowie in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung bzw. Weiterverwendung durch den Kunden zu überprüfen. Unsere Haftung für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
7.9 Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Verschleiß oder Abnutzung in üblichem Umfang rechtfertigen keine Mängelansprüche. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
7.10 Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist die Farbechtheit unserer Leistung, auch in Bezug auf Farbvorlagen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die nach Gefahrenübergang, d. h. Übergabe an das Transportunternehmen bzw. Entgegennahme durch den Kunden, durch Abnutzung, Nässe, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse entstehen.
7.11 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt. Jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 8 Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann oder Schäden entstehen, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen zur Haftung in §§ 7 unserer Bedingungen entsprechend.
§ 9 Vermietung von Deko-Objekten
9.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die zu mietenden Deko-Objekte mehrfach verwendet werden und daher beschädigt sein können. Die Mietsache ist somit unverzüglich und vor Ingebrauchnahme zu prüfen. Sollten an dem Deko-Objekte Mängel aufgetreten sein, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen, werden wir unverzüglich Ersatz stellen.
9.2 Nach der Ingebrauchnahme gemieteter Deko-Objekte trägt der Mieter das Risiko der Möglichkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, der Beschädigung und des Abhandenkommens. Die Nutzung der Mietsachen hat mit der in eigenen Angelegenheiten üblichen Sorgfalt zu erfolgen. Die Deko-Objekte sind im zumutbaren Umfang vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Mietsachen verpflichtet sich der Kunde, Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
9.3 Vermietete Deko-Objekte dürfen nicht untervermietet und nicht zu anderen als den nach dem Mietvertrag vorausgesetzten Zwecken verwendet werden. Wir haben das Recht, zweckentfremdete oder anderwärts verwendete Deko-Objekte sofort in Besitz zu nehmen, ohne dass der Kunde die Miete mindern kann. Die gemieteten Sachen sind mit Ablauf der Mietzeit zurückzubringen bzw. am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzuhalten. Für jeden Kalendertag der Verspätung ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe der anteiligen kalendertäglichen zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% dieser Miete zu zahlen.
§ 10 Wertangaben und technische Informationen
Jegliche Wertangaben zu technischen Informationen sind als Mittel- und Erfahrungswerte zu verstehen. Wir behalten uns solche Abweichungen vor, wie sie trotz üblicher Sorgfalt bei der Herstellung der Ware oder bei der Bestimmung der Werte unmöglich bzw. nur schwer zu vermeiden sind. Beratungen unsererseits in Hinblick auf die technische An- bzw. Verwendung der Erzeugnisse, erfolgen basierend auf unser Forschung und unseren Erfahrungen und sind stets unverbindlich. Alle Angaben und Informationen über die Eignung und Anwendung sind richtungsweisend und stellen den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen frei. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Kunde verantwortlich.
§ 11 Zahlungsbedingungen
11.1 Ist die vertragliche Leistung von uns geleistet und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung ohne Skontoabzug zu entrichten, sofern nichts Anderes vereinbart ist.
11.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
11.3 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
§ 12 Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Kunde vor Ausführung den Auftrag, so sind wir berechtigt, 5% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
13.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung nebst Zinsen sowie zusätzlicher Kosten, o. ä. unser Eigentum.
13.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
13.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in der Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Kunde hiermit uns ab.
13.4 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischen der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte
Wir behalten uns an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen, etc. unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung des Auftrages sind diese unverzüglich an uns zurückzugeben.
§ 15 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich in schriftlicher Form etwas Anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit der Bestellung unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
§ 16 Gerichtsstand
Auf alle von uns abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute gilt als Gerichtsstand Köln. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.
Pulheim, 01.04.2020
Kontakt
Kunststoffverarbeitung Schneppenheim GmbH
Schlehenweg 11
50259 Pulheim
DEUTSCHLAND
Email: chs@schneppenheim.com
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 41187
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 207110996
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Carl-Heinz Schneppenheim
Schlehenweg 11
50259 Pulheim